- 280 - 1224. o. T. Hulin (Hulein bei Kremsier). Otakar, auch Premisl. gen., König von Böhmen, ind. 13. verleiht der Stadt Troppau einige Güter, sowohl eigene als eingetauschte als auch solche, welche zu der herzoglichen Burg Gradec (Grätz a/Mora) gehörten, setzt fest, dass im Räume einer Meile von den Gräben jener Stadt kein Kretscham bestehen soll, sondern alle dergleichen abgeschafft werden sollen ausser denen, die sich in dotibus ecclesiarum befänden, dass die Bürger von Troppau in Lubschiz (Leobschütz) keinen Zoll zahlen sollen, auch wenn sie Wein zum Verkauf nach Polen (Schlesien) führen und ihre Güter ohne jedes Hinderniss verkaufen dürfen. Ferner verleiht er der Stadt sein Gut Andreowic nebst Zubehör und die villa des Lutco, genannt Lubomirici (Leimeritz) nebst Zubehör, welche der König gegen Crawar (Krawarn) eingetauscht hat, ferner das Gut, welches dem Sohne des Peter gehört, gemeinhin Zlawicowaves (Schlackau) genannt und diesseits des Wassers Hosdnie (Hosnitz), die zur Burg Gradec gehörigen Dörfer Nasdicari und Drahul, dazu die Güter des Jägers Prosimir, welche der König gegen das halbe Gut Leschdorf eingetauscht hat. Wenn einer der Adligen diese Schenkungen anficht, soll er 100 Mark Gold als Strafe erlegen. Unter den Zeugen Witco, Burggraf von Grätz. Das ehemals im Troppauer Archive befindlich gewesene Original scheint verloren gegangen zu sein, die beiden Abdrücke bei Tzschoppe und Stenzel 284 und Boczek c. d. Morav. II. 155 sind aus Copialbüchern, der letztere scheint die ältere Abschrift vor sich gehabt zu haben. Beide haben die Zeitbestimmung ind. XIII., welche nicht auf 1224, sondern erst auf 1225 passen würde. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |